Schulungspflicht für diisocyanate
Ab 24. August 2023 gilt eine Schulungspflicht beim Umgang mit PU-Produkten.
Informationen zur Schulungspflicht:
Vor einer gewerblichen und industriellen Verwendung/Handhabung von diisocyanathaltigen PU-Klebstoffen und PU-Dichtstoffen muss aufgrund einer EU-Beschränkung sichergestellt werden, dass der/die AnwenderIn geschult und zertifiziert ist.
Das ist unbedingt zu beachten:
- Ab dem 24. August 2023 ist der Nachweis von Schulungen (allgemeine Schulung, Aufbauschulung oder Fortgeschrittenenschulung) erforderlich.
- Dies betrifft nicht nur Dienstnehmer sondern auch Selbstständige.
- Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Wie läuft die Schulung ab?
- Die Schulungen werden in drei Varianten angeboten:
- E-Learning / Webinar (Dauer ca. 40 Minuten)
- vor Ort bei einem Anbieter
- oder in einer Hybrid Version.
- Eine Anmeldung für die Schulung ist jederzeit möglich.