Schulungspflicht

Schulungspflicht für diisocyanate

Ab 24. August 2023 gilt eine Schulungspflicht beim Umgang mit PU-Produkten.

Informationen zur Schulungspflicht:

Vor einer gewerblichen und industriellen Verwendung/Handhabung von diisocyanathaltigen PU-Klebstoffen und PU-Dichtstoffen muss aufgrund einer EU-Beschränkung sichergestellt werden, dass der/die AnwenderIn geschult und zertifiziert ist.

Das ist unbedingt zu beachten:

  • Ab dem 24. August 2023 ist der Nachweis von Schulungen (allgemeine Schulung, Aufbauschulung oder Fortgeschrittenenschulung) erforderlich.
  • Dies betrifft nicht nur Dienstnehmer sondern auch Selbstständige.
  • Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Wie läuft die Schulung ab?

  • Die Schulungen werden in drei Varianten angeboten:
    • E-Learning / Webinar (Dauer ca. 40 Minuten)
    • vor Ort bei einem Anbieter
    • oder in einer Hybrid Version.
  • Eine Anmeldung für die Schulung ist jederzeit möglich.

Folgendes Produkt ist bei uns von der neuen Regelung betroffen:

Derzeitiges Ersatzprodukt für Art. Nr. PPF50: